| Klasse |
Fahrzeuge |
Erläuterung |
Hinweise |
| B |
PKW |
Kraftfahrzeuge - außer Krafträder
- bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse; bis 8 Sitzplätze
außer Führersitz |
Ab 18 Jahren |
| BE |
PKW + Anhänger |
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B
und Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen |
Ab 18 Jahren |
| A1 |
Leichtkrafträder |
Krafträder mit einem Hubraum von nicht
mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht
mehr als 11 kW |
Ab 16 Jahren |
| A |
Kraftrad |
Krafträder (Zweiräder, auch mit
Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und
einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h |
Ab 18 Jahren; Bis auf 2 Jahre nach Erteilung
beschränkt auf Nennleistung bis 25 kW und einem Verhältnis
Leistung/Leergewicht von 0,16 kW/kg |
| A direkt |
Kraftrad |
Krafträder (Zweiräder, auch mit
Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und
einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h |
Ab 25 Jahren; Direkt ohne Einschränkungen |